Die Videoüberwachung ist die populärste, doch längst nicht die einzige datenschutzrechtlich interessante Fragestellung im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. Wo die gesetzlichen Schranken für die Verarbeitung und Weitergabe von Daten durch den Vermieter liegen und welche Ansprüche der Betroffene daraus geltend machen kann, soll im Folgenden erläutert werden.