Liegenschaftsrecht
Das Liegenschaftsrecht bzw. Immobilienrecht zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es zumeist um hochwertige und werthaltige Güter geht. Die wirtschaftliche Bedeutung von Immobilien ist enorm. Gerade deshalb sind Rechtsgeschäfte wie ein Hauskauf oder der Kauf einer Eigentumswohnung besonders beratungsintensiv und sollten nicht übereilt gesetzt werden.
Immobilienrecht: Prüfung des Kaufvertrages
Liegenschaftsverträge sind mitunter komplex und ihre Abwicklung erfordert Know-How und Zuverlässigkeit. Aus diesem Grund ist es beinahe immer unumgänglich, einen Treuhänder zu bestellen und mit der Abwicklung des Kaufvertrages zu beauftragen. Welche Seite den Vertragserrichter bestellt, ist Vereinbarungssache. Zumeist trägt der Käufer die Kosten eines Kaufvertrages und bestimmt folglich den Rechtsanwalt als Vertragserrichter. Die Gegenseite kann dann den Rechtsanwalt ihres Vertrauens beiziehen und ihn mit der Prüfung des Kaufvertrages beauftragen. Eine solche Vertragsprüfung ist vor allem bei Bauträgerverträgen dringend anzuraten.
Öffentliches Baurecht und Grundverkehrsrecht
Genauso zum Liegenschaftsrecht gehört aber das Bauen und die damit verbundenen Rechtsprobleme, etwa im öffentlichen Baurecht oder im Grundverkehrsrecht. Beide sind in Österreich bundesländerspezifisch, sodass sich die Wiener Bauvorschriften etwa von der Tiroler oder Niederösterreichischen Bauordnung bedeutend unterscheiden.