Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht

Als Teil des Fremdenrechts befasst sich das Niederlassungsrecht bzw. Aufenthaltsrecht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, sich rechtmäßig in Österreich aufhalten können. Da es sich um ein Regelungsinstrument der kontrollierten Zuwanderung handelt, spricht man auch von Migrationsrecht. Dabei ist zwischen dem (vorübergehenden) Aufenthaltsrecht und dem auf Dauer oder unbestimmte Zeit angelegten Niederlassungsrecht zu unterscheiden. Grundsätzlich muss daher jede Person, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, über einen gültigen Aufenthaltstitel für Österreich verfügen, um sich im Inland aufzuhalten bzw. niederzulassen.

Aufgrund des Rechts der Europäischen Union bestehen hier allerdings erhebliche Ausnahmen für Unionsbürger, die österreichischen Staatsbürgern im Wesentlichen gleichgestellt sind. Sie können sich 90 Tage lang ohne Aufenthaltstitel in Österreich aufhalten. Auch darüber hinaus benötigen sie keinen Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinn, allerdings müssen sie die Erfüllung gewisser Voraussetzungen (zB ausreichende finanzielle Mittel) nachweisen und sich eine Anmeldebescheinigung ausstellen lassen. 

Aufenthaltstitel für Österreich

Das Fremdenrecht gehört zu den kompliziertesten Verwaltungsmaterien des österreichischen Rechts. Allein die Liste der unterschiedlichen Aufenthaltstitel scheint schier endlos zu sein: Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Rot-Weiß-Rot Karte, Daueraufenthalt EU, Schlüsselarbeitskraft oder Anmeldebescheinigung für EU-Bürger. Manche Aufenthaltstitel lassen den Familiennachzug zu, manche bieten unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei der Antragstellung den richtigen Aufenthaltstitel auszuwählen ist bereits die erste Hürde, die Migranten nehmen müssen. 

Manche Aufenthaltstitel unterliegen der sog. "Quotenpflicht". Das bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl dieses Aufenthaltstitels pro Jahr ausgestellt wird. Es gilt daher das "first come, first serve" Prinzip und man muss darauf achten, den Antrag rechtzeitig zu stellen. 

Rot-Weiß-Rot Karte

Die Rot-Weiß-Rot Karte ist ein Aufenthaltstitel für besonders Hochqualifizierte, für Fachkräfte in Mängelberufen, Schlüsselkräfte und Studienabsolventen. Die Idee hinter der Rot-Weiß-Rot Karte ist die erleichterte Erteilung eines Aufenthaltstitels an Personen, die auf dem österreichischen Arbeitsmarkt gebraucht werden, weil sie entweder in Berufen arbeiten, die aktuell Mängelberufe sind, oder über eine besonders hohe Qualifikation verfügen. Darüber hinaus können Studienabsolventen, die in Österreich ein Diplom- oder Masterstudium erfolgreich absolviert haben und einen fixen Arbeitsplatz mit einem gewissen Mindestgehalt haben, die Rot-Weiß-Rot Karte beantragen. Sie berechtigt zu einer befristeten Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang.

Behörden des Fremdenrechts

In vielen Fällen sind Erstanträge noch im Ausland bei der österreichischen Botschaft bzw beim Konsulat einzubringen, insbesondere dann, wenn noch kein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich besteht und eine visumfreie Einreise nicht zulässig ist. In weiterer Folge sind die Behörden am inländischen Wohnsitz zuständig, in der Regel das Magistrat (in Wien die Magistratsabteilung 35) oder die Bezirkshauptmannschaft. 

Rechtsanwalt Fremdenrecht

Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. berät und unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln in Österreich, insbesondere bei der Rot-Weiß-Rot-Karte.