Unternehmenskaufvertrag

Ein Unternehmen kaufen heißt in der Regel, zahlreiche einzelne Vermögenswerte zu übernehmen, deren Gesamtheit den Wert des Unternehmens als solches darstellt. Für den Firmenwert spielen vielfältige Faktoren eine Rolle: Anlagevermögen, Warenvorrat, Kundenstock, Immaterialgüterrechte, Beteiligungen etc. haben jeweils große wertbestimmende Relevanz. Somit ist ein Unternehmenskauf immer der Erwerb eines Bündels von Rechte, aber auch Pflichten.
Unternehmensbewertung
Ein wesentliches Element beim Unternehmenskaufvertrag ist es daher, den Unternehmenswert festzustellen und jene Vermögenswerte abzugrenzen, die durch den Unternehmensübergang vom Käufer übernommen werden sollen.
Unternehmenserwerb
Für den Unternehmenserwerb gibt es gesetzliche Bestimmungen, von denen im Interesse der Gläubiger und Vertragspartner zum Teil schwer abgewichen werden kann. Sie sehen eine Schuldübernahme bzw. den Übergang von Verträgen auf den Käufer des Unternehmens vor. Dadurch haften in der Regel Veräußerer und Erwerber für die bereits entstandenen Verbindlichkeiten gemeinsam. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen schriftlichen Unternehmenskaufvertrag zu formulieren. Bei bestimmten Gesellschaftsformen, wie etwa der GmbH, besteht für eine Abtretung von Geschäftsanteilen sogar eine besondere Formvorschrift.