Urheberrecht
Urheberrecht schützt Werke
Das Urheberrecht gewährleistet den Schutz geistigen Eigentums. Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist immer ein "Werk" als eigentümliche geistige Schöpfung. Ideen als solche sind nicht schützbar, sie müssen sich in einem konkreten Werk manifestieren. Dann allerdings entsteht der Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz bereits mit dem Realakt der Schöpfung. Einer Registrierung wie im Markenrecht bedarf es nicht.
Ansprüche im Urheberrecht
Das Urheberrecht gibt dem Urheber oder Werknutzungsberechtigten eine Vielzahl von Ansprüchen, die gegen jedermann durchsetzbar sind. Gerade im Internet ist eine Urheberrechtsverletzung leicht möglich und werden täglich in großer Zahl gesetzt. Die Ansprüche des Urhebers richten sich nach dem Urheberrechtsgesetz und zielen auf Unterlassung von Verletzungshandlungen, Beseitigung und Zahlung eines angemessenen Lizenzentgeltes oder Schadenersatzes. Daneben ist der in seinen Rechten Verletzte auch berechtigt, die Urteilsveröffentlichung zu fordern. Steht der Schadensbetrag nicht fest, lässt er sich durch einen Rechnungslegungsanspruch ermitteln und durchsetzen.
Hier empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Urheberrecht zu beauftragen. Gerade wenn die Urheberrechtsverletzung im Internet begangen wurde, kann neben Kenntnissen des Urheberrechts auch ein fundiertes Wissen über Intenetmedien und Soziale Netzwerke notwendig sein.
Urheberrechtliche Ansprüche durchsetzen
Um jede Forderung auf ein sicheres Fundament zu stellen, ist ein strukturiertes Vorgehen sinnvoll. Mithilfe von Suchprogrammen lassen sich Urheberrechtsverletzungen im Internet vergleichsweise einfach aufdecken. Wichtig ist es, vorab Beweise zu sichern, etwa durch den Ausdrucke oder Screenshots. Somit ist die Urheberrechtsverletzung dokumentiert. Wichtig bei einer Dokumentation ist das Datum, wann diese erstellt wurde sowie die URL, unter dem der Text oder das Bild gefunden wurde.
Urheberrechtliche Abmahnung
Nachdem eine vollständige Dokumentation erfolgt ist, können die Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend gemacht werden. Ein Aufforderungsschreiben, die Abmahnung, ist hier oft der erste Schritt und kann ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden. Führt die Abmahnung nicht zum gewünschten Erfolg, kann der in seinem Urheberrecht Verletzte seine Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Lizenzentgelt bzw. Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung im Wege der Unterlassungsklage gerichtlich geltend machen.