Testament
Durch ein Testament als eine letztwillige Verfügung kann der Erblasser sein Vermögen einer bestimmten Person hinterlassen und diese als Erben einsetzen. Vom Kodizill, einer anderen Form der letztwilligen Verfügung, unterscheidet sich das Testament gerade durch die Einsetzung eines Erben. Der Erbe ist eine Person, dem der Erblasser nicht bloß einzelne Vermögenswerte hinterlässt, sondern die als Gesamtrechtsnachfolger in seine vermögensrechtliche Stellung eintritt.
Formvorschriften für ein Testament
Letztwillige Verfügungen sollten wohl bedacht sein, sind sie doch in der Lage, die gesetzliche Erbfolge zu verändern. Aus diesem Grund sieht das Gesetz für Testamente und andere letztwillige Verfügungen besondere Formvorschriften vor. Werden die Formvorschriften für ein Testament nicht eingehalten, ist ds Testament ungültig, was wiederum maßgeblichen Einfluss auf die Erbfolge haben kann.
Testament errichten
Ebenso muss man bei der Errichtung eines Testaments bedenken, dass dieses unter Umständen Jahrzehnte lang in Geltung bleibt und sich zwischenzeitlich die familiären und sonstigen Beziehungen, aber auch die Vermögenslage des Erblassers, erheblich verändern können. Empfehlenswert ist zudem die Registrierung des Testaments im Testamentsregister.
Rechtsanwalt für Testament
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