Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Eine Gesellschaftsgründung ist ein bedeutender unternehmerischer Schritt, den man sich gut überlegen sollte, gibt es doch einige wesentliche Aspekte, die abzuwägen sind. Ist einmal die Geschäftsidee da, muss man sich mit Rechtsformwahl, Kapitalaufbringung, Regelungen im Gesellschaftsvertrag und zahlreichen anderen Fragen auseinandersetzen. Die anwaltliche Beratung kann Jungunternehmer und Gründer schon in einem frühen Stadium unterstützen und sie durch den Entscheidungsfindungsprozess begleiten.

Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der zentralsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. In erster Linie gilt es dabei die personelle Konstellation festzulegen: gründet man alleine, oder wollen sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben? Die Frage ist schon deshalb bedeutsam, weil manche Rechtsformen (zB Einzelunternehmen) nur alleine möglich sind, während andere (zB Personengesellschaften) zumindest zwei Unternehmer erfordern.

Die zweite Frage, die man sich stellen sollte, dreht sich um die Haftung für Verbindlichkeiten aus dem Betrieb des Unternehmens. Der beschränkten Haftung bei Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) steht die umfassende persönliche Haftung bei Personengesellschaften gegenüber, die zwar flexibler in der Gründung sind, sich bei einer wirtschaftlichen Schieflage jedoch sogar existenzbedrohend für den Unternehmer auswirken können.

Schließlich spielen auch finanzielle Aspekte eine Rolle: Während Kapitalgesellschaften mit einem Minimum an Grund- bzw. Stammkapital ausgestattet sein müssen, ist die Gründung von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen ohne nennenswerte Kapitalaufbringung denkbar.

Gesellschaftsvertrag

Hat man sich als Gründer für eine Gesellschaft entschieden, geht es daran, das Rechtsverhältnis der Gesellschafter zueinander und zur Gesellschaft zu definieren. Das passiert im Gesellschaftsvertrag, für dessen erforderlichen Mindestinhalt es bei Kapitalgesellschaften gesetzliche Vorgaben gibt. Es ist sinnvoll, hier bereits einige Zukunftsprognosen anzustellen und im Gesellschaftsvertrag über das erforderliche Minimum hinausgehende Regelungen zu treffen, um Vorkehrungen für allfällige spätere Konflikte zu treffen.

Firma

Die Firma ist praktisch der Name des Unternehmens. Je besser er gewählt ist, desto effizienter lässt er sich vermarkten. Dennoch gibt es bestimmte Einschränkungen. So muss die Firma beispielsweise ausgesprochen werden können, sodass Symbole oder unaussprechbare Sonderzeichen unzulässig sind. Achten sollte man bereits vor dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages darauf, ob der gewünschte Firmenname nicht schon vergeben ist, da bei verwechslungsfähigen Firmennamen eine Eintragung im Firmenbuch verweigert werden kann.

Rechtsanwalt Gesellschaftsgründung

Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. berät laufend Jungunternehmer und Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit und unterstützt Sie unter anderem bei der

  • Entscheidung für die richtige Rechtsform,
  • Wahl der Firma,
  • Formulierung des Gesellschaftsvertrages
  • Gewerbeanmeldung
  • Firmenbucheintragung

und allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Firmengründung