Lizenzvertrag
Die zulässige Nutzung geistigen Eigentums wird üblicherweise in einem Lizenzvertrag vereinbart. Lizenzverträge können über vielfältige Güter abgeschlossen werden. Sie haben urheberrechtlich geschützte Werke wie Texte, Bilder oder Musikwerke zum Gegenstand, können aber ebenso die zulässige Markenverwendung durch Geschäftspartner regeln.
Rechte des Lizenznehmers
Charakteristisch für einen Lizenzvertrag ist stets, dass er den lizensierten Gegenstand möglichst genau umschreibt. Mindestens ebenso genau sollte er die Rechte des Lizenznehmers festlegen, also den Umfang der Nutzung, zu dem der Lizenzvertrag berechtigt. Wesentliche Komponente ist weiters das Lizenzentgelt, also die Gegenleistung des Lizenznehmers an den Lizenzgeber.
Überschreitung der Nutzungsrechte eines Lizenzvertrages
Schließlich sollte ein Lizenzvertrag auch Regelungen für den Fall des Missbrauchs bzw. der Überschreitung der Nutzungsrechte vorsehen. In der Praxis werden hierfür gerne Konventionalstrafen (Pönale) vereinbart, um dem häufig schwierigen Nachweis des tatsächlich verursachten Schadens durch die Pauschalierung zu entgehen. Allerdings unterliegen Vertragsstrafen praktisch immer dem richterlichen Mäßigungsrecht.