Schenkungsvertrag

Eine Liegenschaft lässt sich nicht nur kaufen oder verkaufen, man kann sie auch durch Schenkung unentgeltlich übertragen. Die Schenkung einer Wohnung oder eines Hauses kommt daher - im Gegensatz zum Kaufvertrag - ohne eine Treuhandschaft aus, da hier kein Entgelt für die Übertragung des Eigentumsrechts bezahlt wird. Ebenso wie der Kaufvertrag bedarf der Schenkungsvertrag für die Einverleibung des Eigentums im Grundbuch einer gewissen Form, die zum Großteil davon abhängt, ob die Schenkung ohne Übergabe erfolgt, oder ob der Schenkungsgegenstand (die Liegenschaft) gleich übergeben wird.
Schenkung in der Familie
Die Schenkung in der Familie wird vorwiegend bei Liegenschaften gerne als Instrument der vorweg genommenen Erbfolge gebraucht, um nahen Angehörigen das Eigentum an Immobilien zu übertragen. Die Schenkung im Familienkreis ist auch in der Grunderwerbsteuer begünstigt und damit eine gute Möglichkeit, noch zu Lebzeiten eine Verteilung des Liegenschaftsvermögens vorzunehmen.