Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein für den Alltag der meisten Menschen sehr relevantes Rechtsgebiet, bestimmt es doch maßgebliche Teile des Lebens von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Dabei gilt es oft, unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Arbeitsrecht ist daher häufig auch ein von Interessenskonflikten gekennzeichnetes Rechtsgebiet. Eine große Zahl von unterschiedlichen Gesetzen, die einzelnen Kollektivverträge und häufig missglückte Arbeitsverträge machen das Arbeitsrecht zu einer vielschichtigen Materie. Gerade in diesem Bereich spielt daher die Rechtsprechung eine wichtige Rolle. 

Um kostspielige und mit weitreichenden Folgen verbundene Fehler zu vermeiden, ist es daher für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, rechtzeitig qualifizierte Beratung im Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Die häufigsten Problemstellungen betreffen etwa 

  • den Abschluss und Inhalt eines Dienstvertrages 
  • die Beendigung eines Dienstverhältnisses 
  • Regelungen zur Arbeitszeit und 
  • finanzielle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. 

Arbeitsrecht Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gerade für Unternehmen als Arbeitgeber stellen sich im Alltag häufig praktische Fragen. Diese betreffen ganz unterschiedliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie etwa:

  • Formulierung eines Dienstvertrages 
  • Probezeit und Beschäftigungsausmaß
  • Überstundenregelung 
  • Benützungsregelung für Dienstwagen 
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen 
  • Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel 
  • Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung, Entlassung, einvernehmliche Lösung)
  • Ausstellung eines Dienstzeugnisses

In solchen Situationen kann eine kurze Beratung hilfreich sein und Fehlentscheidungen oder falschen Annahmen entgegenwirken. Arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen ist eines der Tätigkeitsgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten zahlreiche Unternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten sie in Verfahren vor dem Arbeitsgericht. 

Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Arbeitsgerichtliche Verfahren haben einige Besonderheiten. Typischerweise finden sie zu einem Zeitpunkt statt, wo das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Regelmäßig geht es um Geldansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, etwa 

  • Lohn/Gehalt,
  • Sonderzahlungen,
  • Abgeltung von Mehr- und Überstunden,
  • Urlaubsersatzleistung oder 
  • Kündigungsentschädigung.

Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis sehen die einzelnen Kollektivverträge unterschiedlich lange Verjährungs- und Verfallsfristen vor. Für den Arbeitnehmer ist es daher wichtig, seine Ansprüche frühzeitig geltend zu machen und nicht zu lange zu warten. Wird die Forderung zu spät geltend gemacht bzw. eingeklagt, kann sie unter Umständen bereits verfallen oder gar verjährt sein, was die weitere gerichtliche Geltendmachung vereitelt. 

Arbeitgeber wiederum sehen sich mitunter im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit unberechtigt erscheinenden Ansprüchen von Arbeitnehmern konfrontiert und müssen diese abwehren. Sofern diese im Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen, ist auch hier eine gewisse Eile geboten, da ein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl des Arbeitsgerichts nur innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung möglich ist. 

Verfahren über Kündigungsanfechtung und Entlassungsanfechtung

Wenn der Arbeitgeber einseitig das Arbeitsverhältnis beenden möchte, erfolgt das in der Regel durch eine Kündigung. Die Kündigung ist in der Regel an eine Kündigungsfrist und einen Kündigungstermin gebunden. Eine besondere Begründung braucht sie jedoch nicht. Hat der Arbeitnehmer allerdings einen Entlassungsgrund verwirklicht, kann auch die sofortige, "fristlose" Entlassung infrage kommen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für den Arbeitgeber, da er die Entlassung "unverzüglich" aussprechen muss. 

Sowohl die Kündigung als auch die Entlassung können jedoch in bestimmten Fällen durch den Arbeitnehmer gerichtlich bekämpft werden: Der Arbeitnehmer kann die Kündigung oder Entlassung beim Arbeitsgericht anfechten (Kündigungsanfechtung bzw. Entlassungsanfechtung). 

Wurde eine Entlassung ausgesprochen, macht der Arbeitnehmer in der Regel geltend, dass kein Entlassungsgrund vorgelegen hat und somit eine ungerechtfertigte Entlassung vorliegt. Im Fall der Kündigungsanfechtung kommen in erster Linie 

  • Sozialwidrigkeit 
  • verpöntes Motiv oder 
  • Diskriminierung

infrage. Besonders bei älteren Arbeitnehmern ist die Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit ein Thema, mit dem sich Arbeitgeber bereits vor dem Ausspruch der Kündigung auseinandersetzen sollten. Hier ist es wichtig, sich bereits vor dem Ausspruch der Kündigung über die möglichen Folgen und die vermeintlichen Argumente des Arbeitnehmers im Anfechtungsverfahren Gedanken zu machen und gegebenenfalls Beweise rechtzeitig zu sichern.