Vorbereitungskurse für die Rechtsanwaltsprüfung
Die Rechtsanwaltsprüfung stellt für viele Juristinnen und Juristen einen wichtigen beruflichen Meilenstein dar. Unabhängig davon, ob jemand langfristig den Beruf als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin ergreifen und ausüben möchte, ist es für viele Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtanwaltsanwärter erstrebenswert, die Rechtsanwaltsprüfung abzulegen, um damit einerseits einen Grundstein für die jederzeitige Ausübung des Anwaltsberufes zu legen, anderseits aber auch die eigene Expertise im juristischen Bereich noch einmal unter Beweis zu stellen. Zugleich stellt die Rechtsanwaltsprüfung wohl eine der komplexesten Berufszugangsprüfungen in Österreich dar und die Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung ist für viele Kandidatinnen und Kandidaten eine beachtliche Herausforderung. Die Rechtsanwaltsprüfung soll die für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse des Prüfungswerbers, im besonderen seine Gewandtheit bei der Einleitung und Besorgung der einem Rechtsanwalt übertragenen öffentlichen und privaten Angelegenheiten sowie seine Eignung zur Abfassung von Rechtsurkunden und Rechtsgutachten sowie zum geordneten schriftlichen und mündlichen Vortrag einer Rechts- und Sachlage nachweisen.
Die Rechtsanwaltsprüfung ist durch das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG) geregelt. Die kommissionelle Prüfung wird vom Oberlandesgericht organisiert, die Prüfungskommission aus vier Mitgliedern besteht, davon zwei aus dem Kreis der richterlichen Prüfungskommissäre und zwei aus dem Kreis der Rechtsanwälte. Den Vorsitz führt ein Prüfungskommissär aus dem Kreis der richterlichen Mitglieder des Prüfungssenats. Üblicherweise treten zwei Kandidat:innen gemeinsam zum selben Termin bei derselben Prüfungskommission an. Die Rechtsanwaltsprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar ist seit November 2024 als Prüfungskommissär zur Rechtsanwaltsprüfung nominiert und hat bereits davor schon Vorbereitungskurse für die Rechtsanwaltsprüfung ("Paukerkurse") angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Prüfungskommission bereits bekannt gegeben wurde und er nicht selbst Teil der zugeteilten Prüfungskommission ist.

