Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Wirtschaftliche Eigentümer Register (WiEReG)

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (kurz: WiEReG) ist seit 15. Jänner 2018 in Kraft. Damit wurde für österreichische Gesellschaften und andere Rechtsträger eine neue Meldepflicht hinsichtlich ihrer tatsächlichen "wirtschaftlichen Eigentümer" eingeführt. Es besteht grundsätzlich eine Meldeverpflichtung, sofern die Eigentümer der Gesellschaft nicht ausschließlich natürliche Personen sind oder sofern die Gesellschaft nicht durch diese natürlichen Personen geführt wird. 

Mit dem WiEReG wurde also ein neues, vom Firmenbuch getrenntes Register eingerichtet, sodass bei einer Gesellschaftsgründung oder bei bestimmten Änderungen in der Gesellschafterstruktur neue Meldepflichten für die Geschäftsführer bestehen - zusätzlich zur Anmeldung im Firmenbuch. Bei der Meldung sind letztlich die natürlichen Personen anzugeben, die als wirtschaftliche Eigentümer im Sinne des WiEReG angesehen werden. Diese sind mit Personalien und Ausweisdaten zu registrieren.

Die erstmaligen Meldungen an das Register waren bis zum 1. Juni 2018 abzugeben. Sollte der Rechtsträger die Meldung unterlassen haben, so muss er mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zu einem Finanzstrafverfahren rechnen.

Zur Feststellung des oder der wirtschaftlichen Eigentümer sind die Gesellschafterstrukturen sowie die Kontrollrechte innerhalb der Gesellschaft genau zu prüfen. Um das feststellen zu können, ist es empfehlenswert, ein Organigramm mit der Angabe der Namen der einzelnen Mitglieder sowie deren Beteiligungsverhältnissen zu erstellen. Bei allen wirtschaftlichen Eigentümern ist auch immer Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (bspw Eigentum, Kontrolle, Stimmrechte usw.) anzugeben.

Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Balazs Esztegar LL.M. berät Gesellschaften und andere Rechtsträger im Hinblick auf die Meldepflicht nach dem WiEReG und führt nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen die Meldung beim WiEReG im Auftrag der Gesellschaft durch.