Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Kaufvertrag

Beim Liegenschaftskauf sollte man sich einer Sache bewusst sein: Wer beim Kaufvertrag spart, spart vielleicht an der falschen Stelle. Gute Vorbereitung und strukturierte Abwicklung sind gerade bei einem Immobilienkauf unerlässliche Komponenten für die reibungslose Durchführung im Interesse aller Beteiligten. Dass die Abwicklung eines Liegenschaftskaufes nicht mit dem Vertrag allein erledigt ist, liegt in der Natur der Sache und in der Konstruktion der Treuhandschaft, die sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten soll.

Eintragung des Eigentumsrecht im Grundbuch

Der Kaufvertrag regelt alle Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers einer Liegenschaft. Für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch ist ein schriftlicher Vertrag notwendig. Die Unterschrift der Parteien muss beglaubigt werden.

Die für Immobilienkaufverträge regelmäßig vorgesehene Treuhandschaft dient der Absicherung beider Seiten: Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass der Käufer den Kaufpreis noch vor Eintragung seines Eigentums im Grundbuch erlegt, während der Käufer die Sicherheit hat, dass der Verkäufer den Kaufpreis erst dann erhält, wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen wurde. Der Vertragserrichter und Treuhänder ist dabei an die im Kaufvertrag oder einem gesonderten Treuhandvertrag festgelegten Treuhandaufträge gebunden.

Grunderwerbssteuer, Immobilienertragssteuer und Eintragungsgebühr im Grundbuch

Die beim Liegenschaftskauf anfallenden Gebühren und Abgaben müssen teilweise ebenfalls vom Vertragserrichter selbst berechnet, entgegengenommen und abgeführt werden. Es handelt sich in erster Linie um die Grunderwerbsteuer, die Immobilienertragsteuer und die Eintragungsgebühr im Grundbuch.

Wer an einem Liegenschaftskauf beteiligt ist, den Vertragserrichter aber nicht selber beauftragt hat, sollte Rechtsberatung dennoch in Anspruch nehmen und den Kaufvertrag prüfen lassen. Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. bietet neben der Vertragserrichtung und Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen auch Beratung im Immobilienrecht an und nimmt gerne die Vertragsprüfung vor.