Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Designschutz

Designschutz ist ein gebräuchlicher Begriff für den Schutz geistigen Eigentums, soweit es das Aussehen oder das äußere Erscheinungsbild eines Produktes betrifft. Designschutz wird auch als Musterschutz bzw. Geschmacksmusterschutz bezeichnet. Schutzgegenstand ist nicht die hinter dem Produkt stehende Idee bzw. Erfindung - in letzterem Fall wäre Patentschutz oder Gebrauchsmusterschutz zu beantragen. Vielmehr erstreckt sich der Designschutz auf die für das Auge wahrnehmbaren Merkmale eines gewerblichen Erzeugnisses.

Musterschutz

Der Musterschutz gewährt dem Inhaber des geschützten Musters umfassenden immaterialgüterrechtlichen Schutz vor Nachahmung des Designs. Damit erlangt der Musterinhaber ein Räumlich und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol) für die Nutzung des geschützten Designs.

Schutzobjekte des Designschutzes

Die Schutzobjekte des Designschutzes können vielfältig sein. Beispielsweise ist es möglich, für die folgenden Schutzgegenstände Designschutz anzumelden:

  • Aussehen von Produkten
  • Produktverpackungen
  • Zeichnungen oder Kunstwerke (siehe auch Urheberrecht)
  • grafische Gestaltung von Foldern
  • Websitelayout

Der Schutz wird mit Eintragung in das Musterschutzregister wirksam, wobei sich der Schutz - ähnlich wie bei der Marke - auf bestimmte Waren- und Dienstleistungsgruppen bezieht. Musterschutz existiert auf nationaler und auf internationaler Ebene, sodass auch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet werden kann. In diesem Fall erlangt der Anmelder Musterschutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.