Domain-Kaufvertrag
Gerade weil Domains einzigartig sind, stellen sie begehrte Vermögenswerte dar und können als solche rechtsgeschäftlich übertragen werden. Im Regelfall geschieht das durch den Kauf bzw. Verkauf der Domain an eine andere Person oder Gesellschaft. Beim Domain-Kaufvertrag gilt es mehrere Umstände zu berücksichtigen. Einerseits gilt es einen Kaufpreis zu definieren, andererseits den Leistungsumfang festzumachen.
Kauf von kompletten Internetprojekten samt Domain
Denn in den wenigsten Fällen wird bloß die Domain übertragen; regelmäßig handelt es sich um den Kauf eines kompletten Internetprojekts, also einer etablierten Website. Sofern der Betrieb der Website gleichzeitig der Unternehmensgegenstand des Verkäufers ist, gilt es abzustecken, ob nicht ohnehin ein Unternehmenskauf vorliegt, bei dem die Domain oder der Webauftritt einen Teil des Ganzen bildet.
Domain Inhaberwechsel
Bei der Vertragsgestaltung ist auf die Besonderheiten im Internet zu achten. Die Übertragung der Domain erfolgt durch den Inhaberwechsel und dessen Anzeige beim Provider. Werden neben der Domain weitere Elemente, etwa die in Betrieb befindliche kommerzielle Website, übertragen, wird der Vertrag zunehmend komplex und es sind Regelungen für den Eintritt in bestehende Verträge, Information von Partnern und Usern etc. vorzusehen. Nicht vergessen sollte der Käufer darauf, sich allfällige gewerblichen Schutzrechte, Zugangsdaten und sonst notwendiges technisches Know-How mitübertragen zu lassen.
Schließlich gilt es, eine sichere Lösung für den Zahlungsfluss - etwa im Wege einer Treuhandschaft - vorzusehen, um sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer der Domain oder der Website höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.