Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Gesetzliche Vertretung bei der Heilbehandlung im ungarischen Recht

Grin Verlag

Das Recht, über den eigenen Körper, dessen Gesundheit und damit über das eigene Leben an sich selbst verfügen zu dürfen, erscheint auf den ersten Blick selbstverständlich und unbeschränkbar. Bei genauer Betrachtung ergeben sich dennoch zahlreiche Situationen, in denen die Ausübung dieses Rechts, dessen Rechtsnatur im Folgenden erörtert wird, nicht unmittelbar vom Betroffenen selbst ausgeübt wird, etwa weil er dazu aufgrund seines Alters oder seiner mangelnden Handlungsfähigkeit nicht in der Lage ist. Derartige Situationen ergeben sich regelmäßig im Zuge von Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffen an minderjährigen oder unmündigen erwachsenen Personen, allen voran dann, wenn die Erteilung einer Zustimmung zum Eingriff vom Patienten nicht erwartet werden kann. Im Hinblick auf solche Fälle ist es notwendig, die Möglichkeiten einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis sowie deren Umfang auszuloten und damit zu erörtern, wer diese ausüben darf und muss und welche Wirkungen die vom gesetzlichen Vertreter abgegebene Willenserklärung entfaltet, aber auch welche Maßnahmen das Gesetz zum Schutz des Betroffenen vorsieht. Schließlich sind die Grenzen der gesetzlichen Vertretungsbefugnis abzustecken.