Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Anmeldung von Bewegungs- und Multimediamarken

Seit Jänner 2019 ist die Anmeldung eines animieren Logos als Marke möglich. Das Österreichische Patentamt als Markenbehörde hat dazu das Online-Anmeldesystem geändert. Damit können ab sofort auch Bewegungs- und Multimediamarken digital zur Registrierung angemeldet werden.

Gemäß § 1 Markenschutzgesetz können Marken Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung der Ware oder Klänge, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und im Markenregister in einer Weise dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des ihrem Inhaber gewährten Schutzes klar und eindeutig bestimmen können. Obgleich nach wie vor Wörter, Symbole oder Logos bzw. deren Kombinationen die häufigsten Markenanmeldungen darstellen und wohl auch auf lange Sicht die Wortmarke, die Wort-Bild-Marke und die Bildmarke die vorherrschenden Markenarten darstellen werden, erlaubt die gesetzliche Definition durchaus, bei der Markenanmeldung über den sprichwörtlichen Tellerrand hinaus zu blicken. Voraussetzung für den Markenschutz ist daher einerseits die Kennzeichnungseigenschaft, dh die Unterscheidungskraft des Kennzeichens, andererseits aber auch die Möglichkeit der eindeutigen Darstellung.

Durch die Änderung des Online-Anmeldungssystems können nunmehr auch Bewegungsmarken (Positionsänderungen der Markenelemente) und Multimediamarken (Kombination von Bild und Ton) online und damit digital angemeldet werden. Neben der schnelleren Durchführung der Anmeldung spart die Online-Anmeldung auch Gebühren: Die Online-Anmeldung ist um EUR 20,00 pro Anmeldung günstiger, als die Anmeldung auf Papier. Dies gilt übrigens für alle Markenformen. 

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