Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Vortrag AöWB Generalversammlung 2024: Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften

Der Auslandsösterreicher-Weltbund (AöWB) hielt von 6. bis 8. September 2024 seine jährliche Generalversammlung ab. Tagungsort war diesmal die oberösterreichische Landeshauptstadt Linz. Auf Einladung des Präsidenten des AöVB, Werner Götz, hielt Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. am ersten Tag der Tagung einen Vortrag über Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften im österreichischen Recht.

Der 1952 gegründete Auslandösterreicher-Weltbund (AöWB) ist eine Plattform zur Vernetzung und zum Austausch für die weltweit bestehenden Österreicher-Vereine und die im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher. Er bietet Hilfestellung bei der Verbindung mit der Heimat und vielfältige Unterstützungsleistungen. Zugleich vertritt der Weltbund auch als Interessensvertretung der im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher deren politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Interessen. Eines dieser Interessen in der Gegenwart ist das Bestreben, die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Fall des Erwerbs einer fremden Staatsangehörigkeit zu erleichtern. 

Passend zu diesem Anliegen des Weltbunds referierte Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. auf der diesjährigen Tagung über die - grundsätzlich bestehenden, wenngleich nicht in jedem Fall möglichen - Doppelstaatsbürgerschaften im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht. Wenngleich es grundsätzlich weiterhin zutrifft, dass das Gesetz das Prinzip der Einzelstaatlichkeit vorsieht und versucht, Doppelstaatsbürgerschaften nach Möglichkeit zu vermeiden, kann man hier mittlerweile nicht mehr von einem durchgängigen System sprechen. In seinem Vortrag zeigte Mag. Esztegar etwa auf, dass die Fälle an Doppelstaatsbürgerschaften durch Auslandsgeburten, Abstammung von Eltern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, aber auch durch die vom Gesetzgeber im September 2020 eingeführte Novelle zu § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz, laufend zunehmen dürften. 

Diese Inkonsistenz des Gesetzes sollte durchaus zum Anlass genommen werden, das bestehende System zu überdenken und an die Erfordernisse der heute vorhandenen Gesellschaftsstrukturen anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Rechte von Minderjährigen, aber auch eben für die Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft für Österreicherinnen und Österreicher, die schon lange im Ausland leben.