Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


Piaristengasse 41/10
1080 Wien
Tel. +43 1 997 4102
Fax +43 1 997 4102 99
office@esztegar.at

MOSS - Neue Umsatzsteuer-Vorschriften für Webshops

Ab 01.01.2015 gelten in der Europäischen Union neue Leistungsortregeln für elektronisch erbrachte, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und bringt die Einführung des Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in der Umsatzsteuer mit sich. Webshopbetreiber und andere Unternehmer, die ihre Leistung elektronisch an Nichtunternehmer erbringen, müssen künftig bei jeder einzelnen Leistung ermitteln, wo ihr Kunde ansässig ist und den nach seinem Ansässigkeitstaat relevanten Umsatzsteuersatz anwenden.

Betroffen sind sämtliche Leistungen, die über das Internet erbracht werden, wie etwa Downloads (Musik, Filme, Texte, Software, Hörbücher etc), Hosting von Websites, aber auch Online-Seminare. Die neue Regelung bringt zusätzliche Erschwernisse für Unternehmer im E-Commerce Bereich mit sich, müssen Sie doch künftig bereits im Zuge der Bestellung die richtige Umsatzsteuer ausweisen. Dabei sind die Umsatzsteuersätze in den einzelnen Mitgliedsstaaten keineswegs einheitlich und reichen von 15% in Luxemburg bis zu 27% in Ungarn. Damit ist klar, dass unterschiedliche Steuersätze einen Wettbewerbsvorteil oder -nachteil bedeuten und sogar zur Unwirtschaftlichkeit eines Vertriebskanals oder eines Produkt zum festgelegten Preis führen können.

Darüber hinaus müssen Unternehmer ihre Rechnungslegung dahingehend ändern, dass sämtliche USt-Sätze der Mitgliedsstaaten verrechnet werden können. Darüber hinaus wäre eine steuerliche Erfassung des Unternehmers in allen infrage kommenden Mitgliedstaaten erforderlich.

Eine kleine Erleichterung soll das sog. MOSS (Mini-One-Stop-Shop) bringen. Unternehmer können sich über  Finanz-Online für dieses Service registrieren und melden ihre ausländischen Umsätze elektronisch an das Finanzamt. Die zu entrichtende Umsatzsteuer wird an das österreichische Finanzamt bezahlt, das die Verteilung der Steuern an die einzelnen Länder vornimmt.