Wer eine Abmahnung bekommt, ist in der Regel alles andere, als erfreut. Diese Art der außergerichtlichen Aufforderung, eine Handlung zu setzen, oder (noch viel häufiger) eine Handlung zu unterlassen stellt häufig den Ausgangspunkt für einen Rechtsstreit dar. Dabei ist "die Abmahnung" weder gesetzlich zwingend vorgesehen, noch besonders geregelt. In der Praxis handelt es sich regelmäßig um anwaltliche Aufforderungsschreiben, die unterschiedlichste Ansprüche durchsetzen sollen, bevor man sich in eine gerichtliche Auseinandersetzung begibt.
Die häufigsten Abmahnung finden sich im Wettbewerbsrecht und im Bereich des Geistigen Eigentums, darunter vor allem Urheberrecht und Markenrecht. Häufig wird neben einem Unterlassungsanspruch auch eine finanzielle Forderung, etwa für angemessenes Lizenzentgelt oder eine Schadenersatzforderung, erhoben.
Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, sollte man diese grundsätzlich nicht auf die leichte Schulter nehmen und keine Zeit verlieren. Es empfiehlt sich die rasche Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, um die Situation zu besprechen und Strategien für die Verteidigung zu erarbeiten. Keinesfalls sollte man vorher unbedachte Handlungen setzen oder Äußerungen gegenüber der Gegenseite tätigen. Das kann in der späteren Auseinandersetzung "zurückschlagen".
Im Onlinevortrag ging Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. neben den verschiedenen Ansprüchen auch auf die üblichen Merkmale einer Abmahnung ein, erläuterte die Kosten, die mit einer solchen Abmahnung verbunden sein können und gab schließlich Empfehlungen für den richtigen Umgang mit Abmahnungen ab.