Für viele Menschen erscheint es selbstverständlich, dass ein Kind mit der Geburt die Staatsbürgerschaft der Eltern erhält. Das ist aber nicht jedenfalls so und gerade dann, wenn die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder wenn das Kind nicht im eigentlichen Heimatstaat auf die Welt kommt, lohnt es sich, hier die Rechtslage genauer zu prüfen. Dabei kommt es auf die nationalen Staatsbürgerschaftsgesetze der einzelnen Länder an.
Gerade dann, wenn die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, kann sich für das Kind eine Möglichkeit zur Doppel- oder sogar Mehrfachstaatsbürgerschaft eröffnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die berührten Rechtsordnungen dies jeweils zulassen und gegebenenfalls auch, dass die Eltern die hierfür notwendigen behördlichen Schritte rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge setzten. Fehler sind hier nachträglich oft nur schwer oder gar nicht zu sanieren, daher ist eine rechtzeitige Information im Vorfeld sehr wichtig.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass nach österreichischem Recht grundsätzlich ein Verlust der Staatsbürgerschaft eintritt, wenn jemand freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt. Das gilt auch für Kinder, wenn die Eltern für sie einen Antrag auf Verleihung einer fremden Staatsbürgerschaft stellen. Einen möglichen Ausweg kann ein (rechtzeitig gestellter und bewilligter) Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bieten.