Werner K. lebt seit über 30 Jahren in Thailand. Er hat dort Familie und ist unternehmerisch tätig. Einen dauerhaften Aufenthaltstitel hatte er bereits, nun wollte er die thailändische Staatsbürgerschaft erwerben.
Gemäß § 27 Abs 1 StbG verliert die Staatsbürgerschaft,
"wer auf Grund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern ihm nicht vorher die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bewilligt worden ist."
Werner K. wusste das. Weil er seine österreichische Staatsbürgerschaft jedoch nicht verlieren wollte, stellte er rechtzeitig vorher einen Antrag auf Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Da er sich seit vielen Jahren erfolgreich für österreichische wirtschaftliche Interessen in Thailand engagiert, wurde Werner K. im April 2015 die Beibehaltung bewilligt. Die Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren. Innerhalb dieser Frist muss die fremde Staatsangehörigkeit erworben werden. Werner K. stellte also umgehend den Antrag in Thailand und wartete.
Im Oktober 2016 starb König Bhumibol von Thailand und das ganze Land verfiel in ein Trauerjahr. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft muss jedoch vom König persönlich unterschrieben werden, sodass im Verleihungsverfahren eine unerwartete Verzögerung eintrat.
Werner K. informierte die österreichischen Behörden und stellte rechtzeitig einen neuen Antrag, um nicht aus der 2-Jahres-Frist zu laufen. Dieser Antrag wurde jedoch bis heute nicht bewilligt. Zwischenzeitlich neigte sich das Trauerjahr sich dem Ende zu und der neue König unterschrieb die Verleihung der thailändischen Staatsbürgerschaft. Zu diesem Zeitpunkt waren die ursprünglichen zwei Jahre jedoch schon abgelaufen.
Infolge der Verleihung der thailändischen Staatsbürgerschaft verlor der gebürtige Österreicher die österreichische Staatsbürgerschaft. In dieser Situation wandte er sich an Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. und ersuche um Rat. Über den Fall berichtete der "Kurier" in der Ausgabe vom 01.06.2018 (Print und online).