Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Vorsicht vor Branchenverzeichnissen

Ein vermeintlich "kostenloser" Eintrag kann Unternehmer viel Geld kosten. Firmen wie der GS Medien Verlag, das "Gelbe Branchenbuch" oder andere Anbieter werden nicht müde, sog. Korrekturabzüge zu verschicken, um Unternehmer in die Falle zu locken.

Branchenverzeichnisse gibt es mittlerweile viele. Nicht alle davon sind seriös. Die Masche ist einfach: Der Unternehmer bekommt ein Formular zugeschickt, in dem seine Firmendaten bereits ausgefüllt sind. Diese sind regelmäßig lückenhaft. Der Unternehmer wird aufgefordert, die fehlenden Informationen zu ergänzen oder die bestehenden richtigzustellen. Häufig wird sogar darauf hingewiesen, dass diese Daten sich auf einen "kostenlosen Eintrag" beziehen.

Der Teufel liegt auch hier im Detail. Wer das Formular unterschreibt und zurückschickt, übersieht dabei zumeist, dass er dadurch einen entgeltlichen Vertrag auf zwei Jahre abschließt, wofür ihm jährlich EUR 996,00 zzgl USt verrechnet werden. Rechnung und Mahnung des Branchenverzeichnisses kommen postwendend.

Derartige irreführende Werbung durch Korrekturabzüge ist nach dem UWG verboten. Freilich genießen Unternehmer kein Wiederrufsrecht im Fernabsatz, sodass Branchenverzeichnisse vermeintlich leichtes Spiel haben.  Doch selbst wenn man in die Falle getappt ist und den Antrag ausgefüllt hat, sollte man die zugeschickte Rechnung keinesfalls bezahlen, sondern sich mit guten juristischen Argumenten zur Wehr setzen.