Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Feststellungsklage wegen Entlassung infolge verweigerter COVID-19 Impfung abgewiesen

In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren hat der Arbeitgeber eine Feststellungsklage eingebracht, um die Frage zu klären, ob eine von ihm ausgesprochene Entlassung wegen Verweigerung der COVID-19 Impfung berechtigt war. Auf diese Weise wollte der Arbeitgeber der Klage des Arbeitnehmers zuvorkommen. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage (nicht rechtskräftig) abgewiesen.

Die Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin im Jahr 2021 beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt waren Impfungen gegen COVID-19 bereits breitenwirksam verfügbar, eine Impfpflicht jedoch noch nicht gesetzlich beschlossen. Ebenso bestand damals noch kein "Lockdown für Ungeimpfte". Die Arbeitnehmerin war gegen COVID-19 nicht geimpft. Die Arbeitgeberin hat anlässlich der Begründung des Dienstverhältnisses den Impfstatus der Arbeitnehmerin nicht erhoben. Erst nach einigen Wochen der Beschäftigung stellte sich für sie heraus, dass die Arbeitnehmerin die COVID-19 Impfung verweigert und sich nicht impfen lassen wird. Die Arbeitgeberin sprach aus diesem Grund die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aus.

Während der Kündigungsfrist erhielt die Arbeitnehmerin einen Absonderungsbescheid. Sie war zwar nicht selbst an COVID-19 erkrankt, galt jedoch nach der damals in Kraft befindlichen Kontaktverfolgungsregel als K1-Person. Die Arbeitnehmerin informierte die Arbeitgeberin umgehend und begab sich in häusliche Quarantäne. Die Arbeitgeberin reagierte auf diese Information mit der fristlosen Entlassung der Arbeitnehmerin.

Um der Klage der Arbeitnehmerin zuvorzukommen, brachte die Arbeitgeberin selbst eine Klage beim Arbeitsgericht ein und beantragte folgende Feststellung:

Es wird mit Wirkung zwischen den Streitteilen festgestellt, dass das Dienstverhältnis zwischen der klagenden und der beklagten Partei am xx.xx.2021 durch berechtigte Entlassung endete.

Gegen diese Feststellungsklage wendete sich die von Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. vertretene Arbeitnehmerin - mit Erfolg. Das Gericht wies die Klage ab und sprach aus, dass die Feststellungsklage in diesem Fall rechtlich unzulässig sei. Mit einer Feststellungsklage könne nur die Feststellung von Rechten oder Rechtsverhältnissen begehrt werden. Als ein Rechtsverhältnis sei in diesem Zusammenhang eine bestimmte, durch den vorgegebenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von Personen und Sachen zu verstehen.

Die rechtlichen Eigenschaften von Tatsachen- und Rechtshandlungen, wie etwa die Wirksamkeit einer Kündigung, die Berechtigung einer Entlassung oder auch ein Verschulden des Arbeitgebers an vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, für sich allein einer Feststellung nicht zugänglich.

Kurzum: Ob eine Entlassung berechtigt war oder nicht, sei einer Feststellungsklage nicht zugänglich.

Ergänzend befasste sich das Gericht aber trotzdem mit der Frage, ob wegen der Verweigerung der COVID-19 Impfung, eine Entlassung gerechtfertigt war und kam zu dem Schluss, dass die Arbeitnehmerin kein Fehlverhalten gesetzt hat, das die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses, welches sich in diesem Zeitpunkt bereits ohnedies im Kündigungsstadium befand, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar gemacht hätte. Die Entlassung war daher auch inhaltlich nicht gerechtfertigt.