Im Interview mit "Heute Konkret" für ORF 2 erläuterte Mag. Balazs Esztegar LL.M., Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkt Staatsbürgerschaftsrecht und Mitherausgeber des im April 2017 im Jan Sramek Verlag erschienenen neuen Kommentars zum Staatsbürgerschaftsgesetz die rechtlichen Grundlagen für den Erwerb und den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft und ging auf die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten einer Doppelstaatsbürgerschaft ein.
Die österreichische Staatsbürgerschaft wird entweder durch Abstammung von den Eltern oder durch Verleihung erworben. Das in Österreich geltende ius sanguinis bedeutet, dass die Staatsbürgerschaft der Eltern im Zeitpunkt der Geburt relevant für die Staatsbürgerschaft des Kindes ist. Auf den Ort der Geburt kommt es dabei nicht an. Somit reicht es nach österreichischem Staatsbürgerschaftsrecht für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung nicht aus, im Inland geboren zu sein (ius soli).
Der Verlust der Staatsbürgerschaft tritt grundsätzlich ein, wenn ein Staatsbürger aufgrund seines Antrages oder seiner Erklärung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass ihm zuvor durch die österreichischen Behörden die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bewilligt wurde. Weitere Fälle des Verlustes der Staatsbürgerschaft sind etwa die Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen im Ausland oder der Eintritt in einen fremden Militärdienst. Letzteres kann sogar die Staatenlosigkeit zur Folge haben.
Eine Doppelstaatsbürgerschaft ist daher nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht nur in wenigen Ausnahmefällen möglich: der wohl häufigste Fall ist die mehrfache Staatsbürgerschaft von Geburt an, etwa dann, wenn die Eltern im Zeitpunkt der Geburt unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Weitere Fälle sind die schon genannte Bewilligung der Beibehaltung im Fall der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit sowie die Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik Österreich.
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