Die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind sehr streng; so streng, wie in wohl wenigen anderen Staaten Europas. Neben einer gewissen Mindestaufenthaltsdauer im Inland sind vor allem ausreichende Deutschkenntnisse und ein gesicherter Lebensunterhalt notwendige Voraussetzung für nahezu jede Einbürgerung. Umgekehrt können gerichtliche Verurteilungen, aber auch bereits vergleichsweise geringfügige Verwaltungsstrafen ein Verleihungshindernis darstellen und trotz guter Integration und ausreichendem Einkommen den Zugang zur Staatsbürgerschaft vereiteln.
Im Gespräch mit "Der Standard" hat der auf Staatsbürgerschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. die Voraussetzungen erläutert. Gerade im Zusammenhang mit geringfügigen Verwaltungsstrafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkstrafen kritisierte er die Rechtslage und die strenge Judikatur als unverhältnismäßig.
Dass die österreichische Rechtslage eine Doppelstaatsbürgerschaft nur unter sehr eingeschränkten Möglichkeiten erlaubt, wird im Beitrag ebenfalls kurz erwähnt.