Begriffe, Produktnamen oder Logos lassen sich als Marke schützen. Der Schutz eines Designs, also der spezifischen Erscheinungsform eines Produkts, fällt hingegen in den Bereich des Musterschutzes (man spricht hier auch von "Geschmacksmuster").
Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes ist das Aussehen oder das äußere Erscheinungsbild eines Produktes. Die Schutzobjekte im Bereich des Designschutzes können vielfältig sein und müssen nicht zwingend einen "Geschmack" im klassischen Sinne des Begriffs haben. Der Musterschutz erfasst vielmehr sämtliche Merkmale, die mit dem Auge wahrnehmbar sind, wie etwa Form, Farbe, Gestalt, Oberflächenbeschaffenheit oder Ornamente.
Der Designschutz entsteht mit der Eintragung des Geschmacksmusters („Designs“) in das Musterschutzregister. Eine Anmeldung kann entweder nur für Österreich oder für die gesamte Europäische Union erfolgen, wodurch sich das Design mit einem Schritt in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union schützen lässt.
Die Schutzdauer bemisst sich zunächst auf 5 Jahre und kann um jeweils weitere 5 Jahre auf insgesamt maximal 25 Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der Schutzdauer erlischt der Musterschutz.